AGB Teil I Fitnessstudio Flexin Rhino GbR

 

1. Vertragsgegenstand

Jedes Mitglied hat das Recht, im Rahmen des gewählten Tarifes die jeweiligen Einrichtungen und Dienstleistungen der Flexin Rhino GbR während der bekannten Öffnungszeiten unter Anerkennung der Hausordnung zu nutzen. Es besteht die Möglichkeit, die Fitnessgeräte zu nutzen.

 

2. Beitrag

Der vereinbarte Beitrag ist monatlich im Voraus zu zahlen. Bei einer Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer ist die Flexin Rhino GbR berechtigt, diese an die Mitglieder weiterzugeben und den Beitrag entsprechend zu erhöhen. Kommt ein Mitglied mit der Zahlung des Beitrages in Rückstand, so ist dieses verpflichtet, Mahngebühren von 5,- € pro Mahnung und die jeweiligen Kosten der Rücklastschriften zu tragen. Gerät ein Mitglied mit zwei aufeinander folgenden Monatsgelten in Verzug, wird damit die Gesamtfälligkeit des vertraglich vereinbarten Entgeltes begründet. Kommt das Mitglied mehr als 2 Beiträge in Rückstand, so ist die Flexin Rhino GbR zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt. Zudem ist die Flexin Rhino GbR berechtigt, einzelne Mitglieder bei Beitragsrückständen von der Nutzung der Einrichtungen des Sportclubs auszuschließen bis der Rückstand beglichen ist.

 

3. Gesundheitszustand

Sofern das Mitglied unter einer Krankheit leidet, die der Aufnahme des Trainings entgegensteht, sind die Trainer hierauf unverzüglich hinzuweisen. Sofern insoweit Zweifel bestehen, ist das Mitglied verpflichtet, bei einem Arzt nachzufragen, ob sein Gesundheitszustand der Aufnahme des Trainings entgegensteht. Krankheitsatteste werden mit einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 9,90 € pro Attest berechnet.

 

4. Check-In / Check-Out

Jedem Mitglied wird gegen eine Gebühr in Höhe von 10,00 € ein Mitgliedschip ausgehändigt. Vor Nutzung der Einrichtung des Sportclubs Flexin Rhino GbR ist jedes Mitglied verpflichtet, sich am Eingang einzuchecken. Bei Verlust oder Beschädigung wird ein neuer Chip gegen eine Gebühr von 10,00 € ausgefertigt.

 

5. Sachbeschädigung

Verursacht ein Mitglied Sachbeschädigung an Einrichtungen oder Anlagen, so ist dieses Mitglied zum Schadensersatz verpflichtet.

 

6. Hausverbot

Verstößt ein Mitglied in grober Weise gegen die Regeln des Anstandes oder der Hausordnung, kann gegen dieses ein befristetes Hausverbot ausgesprochen werden. Dieses entbindet nicht von der Zahlung der geschuldeten Beiträge.

 

7. Haftung

Die Flexin Rhino GbR haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine darüber hinaus gehende Haftung wird ausgeschlossen. Für den Fall des Verlustes oder Beschäftigung von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen oder Bargeld wird die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung der Flexin Rhino GbR wird der Höhe nach auf die Versicherungssumme der bestehenden Hauptpflichtversicherung beschränkt. Ist die Flexin Rhino GbR aus Gründen höherer Gewalt gehindert, bestimmte  vertraglich- geschuldete Leistungen zu erbringen, so erwächst dem Mitglied hieraus kein Anspruch auf Schadenersatz.

 

8. Ausfallzeiten

Bei einer Schwangerschaft oder lang andauernder Krankheit, oder einem anderen triftigem Grund, von mehr als einem Monat, kann der Vertrag zum Ruhen gebracht werden. Die Dauer des Ruhens wird dann an die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit angehängt. Die Bearbeitungsgebühr hierfür beträgt 9,90 €.

 

9. Änderung personenbezogener Daten

Änderungen der Anschrift, der Bankverbindung, des Namens, der Beendigung der Schul- und Studienzeit sind der Flexin Rhino GbR unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

 

10. Kündigung

Diese Vereinbarung ist für das Mitglied mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Vertragsende schriftlich zu kündigen. Sofern die Vereinbarung nicht gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag um jeweils 12 Monate. Darüber hinaus wird vereinbart, dass die Flexin Rhino GbR den Vertrag  auch während der Festlaufzeit  jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten  ohne Angabe von Gründen  kündigen kann. Die schriftliche Kündigung hierzu muss bis 7 Tage vor Ablauf erfolgt sein.

 

11. Sonstige Vereinbarungen

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollten ein oder mehrere vorstehend dargestellte Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht.

 

12. Video und Bildüberwachung

Das Objekt am Siegdamm 32 der Flexin Rhino GbR wird öffentlich ersichtlich im Zusammenhang eines Verisure Alarmsystems genutzt. Hieraus resultierende Videos und Bilder dienen lediglich dem Schutz der Mitarbeiter, Mitglieder, des Inventars und dem Objekt. Dritte Personen haben keinerlei Zugang zu den Daten.

Hiermit erlaubt das Mitglied der Flexin Rhino GbR die Benutzung des Verisure Alarmsystems in vollem Umfang.

 

13. Knigge

Das Mitglied verpflichtet sich, bei Benutzung unserer Trainingsfläche angebrachte Sportkleidung (keine Jeans, keine Straßenschuhe etc.) zu tragen und ständig ein Handtuch mitzuführen. Restliche Verhaltensregeln entnehmen Sie bitte unserer Hausordnung, die mit Unterzeichnung des Vertrages anerkannt wird.

 

Stand 01.08.2021

 

 

Angaben gemäß § 5 TMG:

Anschrift:

Flexin Rhino GbR

Am Siegdamm 32

53721 Siegburg

 

 

Vertreten durch:

Dennis Weitz & Angela Weitz

Kontakt 

Telefon:  02241-3017437

E-Mail:  Flexinrhinofitness@mail.de

Umsatzsteuer-ID: DE347329711

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE305425265

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 

 

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AGB Teil II

 

Durch die Buchung von Terminen kommt ein wirksamer und bindender Vertrag zur Erbringung einer Dienstleistung zustande. Für diese Termine gelten folgende Bedingungen als Vertragsbestandteile:

 

 

 

§1 Zeitpunkt & Buchung

 

Der Zeitpunkt für die Erbringung der Dienstleistung wird durch den Kunden bzw. in Absprache zwischen dem Kunden und den Mitarbeitern der Flexin Rhino GbR bestimmt. Die Buchung kann über das Online-Terminvereinbarungs-Tool, per E-Mail,  per Telefon oder mündlich erfolgen. Die Flexin Rhino GbR bzw. seine Mitarbeiter stellen ihre terminliche Verfügbarkeit zum vereinbarten Zeitpunkt sicher.

 

 

 

§2 Honorare & Bezahlung

 

(1) Alle Honorare verstehen sich brutto, d.h. inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%. Bei einer Buchung per E-Mail, per Telefon oder bei mündlicher Terminvereinbarung wird dem Kunden das Honorar vorab auf dem jeweiligen Kommunikationsweg mitgeteilt. Bei einer Verkürzung des Termins durch den Kunden zum Beispiel durch zu spätes Erscheinen oder frühzeitigen Abbruch bleibt das vereinbarte Honorar in voller Höhe bestehen.

 

(2) Bei Verspätung des Kunden besteht kein Anrecht auf eine Verlängerung oder Verschiebung des Termins. Wünscht der Kunde eine Verlängerung des Termins über die vereinbarte Endzeit hinaus und ist dies der Flexin Rhino GbR bzw. seinen Mitarbeitern zeitlich möglich, so wird die zusätzliche Zeit zum ursprünglich vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Bei kostenfreien Terminen besteht kein Anrecht auf eine Verlängerung des Termins sondern liegt im Ermessen des Mitarbeiters der Flexin Rhino GbR.

 

(3) Die Bezahlung des Honorars erfolgt unmittelbar nach Erbringung der Dienstleistung in Bar oder per EC-Karten-Zahlung. Eine Ratenzahlung, Zahlung auf Rechnung, Zahlung per Überweisung oder per Kreditkarte sind ausgeschlossen. Der Kunde hat im Vorfeld sicherzustellen, dass er über ausreichende Bar-Mittel bzw. ein ausreichend gedecktes Konto für eine EC-Karten-Zahlung verfügt.

 

 

 

§3 Terminabsagen

 

Eventuelle Terminabsagen durch den Kunden haben mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn entweder in Form einer E-Mail an Flexinrhinofitness@mail.de, telefonisch unter 02241-3017437 oder mündlich zu erfolgen. Nach einer Terminvereinbarung über das Portal erhält der Kunde automatisiert eine E-Mail, die einen Link zur Terminabsage enthält.

 

 

 

§4 Schadenersatz bei verspäteter Terminabsage

 

(1) Bei verspäteter Terminabsage weniger als 24 Stunden vor vereinbartem Terminbeginn werden dem Kunden 80% des vereinbarten Honorars als Schadenersatz in Rechnung gestellt. Erscheint der Kunde ohne vorherige Absage nicht zum Termin, werden dem Kunden 100% des vereinbarten Honorars als Schadenersatz in Rechnung gestellt.

 

(2) Handelt es sich bei dem vereinbarten Termin um einen für den Kunden kostenfreien Termin werden dem Kunden bei Nichterscheinen oder verspäteter Absage weniger als 24 Stunden vor Terminbeginn pauschal 30€ als Schadenersatz in Rechnung gestellt.

 

(3) Ist der Kunde bereits Mitglied der Flexin Rhino GbR wird der Schadenersatz zusammen mit dem nächsten fälligen Monatsbeitrag vom Konto des Kunden eingezogen.

 

 

 

§5 Erfüllungsort

 

Erfüllungsort sämtlicher Dienstleistungen sind die Trainingsräumlichkeiten der Flexin Rhino GbR unter der Anschrift

 

Am Siegdamm 32

53721 Siegburg

 

 

 

$6 Salvatorische Klausel

 

 

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine dieser, in Interessenlage und Bedeutung möglichst nahe kommende, wirksame Vereinbarung, zu ersetzen.