ab Dienstag, den
28. Dezember gilt laut der neuen Landesverordnung in allen Studios in NRW eine Nachweispflicht
2G + – unabhängig von Inzidenzwerten.
Als Nachweise sind zugelassen:
-
Ein Antigen-Schnelltest (maximal
24 Stunden alt)
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Ein Nachweis über eine vollständige
Genesung
-
Ein vollständiger
Impfnachweis
(14 Tage nach der Zweitimpfung,
bzw. beim Impfstoff der Firma Johnson & Johnson 14 Tage nach der ersten Impfung)
Danke für Euer Verständnis.